Die Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH)In der organisationseigenen Betriebsberatung des Handwerks haben die Beratungen zur Betriebsübergabe einen hohen Stellenwert. Etwa ein Viertel bis ein Drittel der in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebsinhaber/-innen hat das 55. Lebensjahr vollendet und nur knapp die Hälfte davon bereitet sich auf eine familieninterne Übergabe im Rahmen der Folgegeneration vor. Berücksichtigt man die nicht übergabefähigen Kleinstbetriebe, so steht dennoch noch eine große Anzahl wettbewerbsfähiger Handwerksunternehmen zum Verkauf an, deren volkswirtschaftliche Bedeutung allein schon unter dem Aspekt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen enorm ist. Voraussetzung einer nachhaltig erfolgreichen Betriebsübergabe ist die Einigung der Vertragsparteien auf einen angemessenenKaufpreis. Die in der Betriebswirtschaftslehre existierenden Bewertungsmethoden zielen hauptsächlich auf größere Kapitalgesellschaften; der Aspekt des „Shareholder Value“ berücksichtigt aber nur unzureichend die Besonderheiten von Handwerksbetrieben bzw. klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU):
Eine weitere Restriktion bei der Bewertung von Kleinbetrieben ist der vertretbare Bewertungsaufwand. Honorare müssen auf das geringe Budget Rücksicht nehmen. Die organisationseigenen Betriebsberater des Handwerks führen diese Bewertungen im Rahmen der Beratungs- und Verfahrensgrundsätze des Bundeswirtschaftsministeriums für die Mitgliedsbetriebe sogar kostenlos durch. Der Aufwand für die Unternehmensbewertung muss daher begrenzt sein. Die Betriebsberater fungieren auch deshalb nicht als Gutachter, sondern eben als Berater, deren Aufgabe es ist, den Parteien bei der Preisfindung eine Orientierungshilfe zu geben. Mit dem Beratungsangebot „Unternehmensbewertung“ besteht die Möglichkeit für Handwerkskammern und Fachverbände, eine herausragende Dienstleistung anzubieten, die es in dieser Form am Markt bisher nicht gibt. Mit dem AWH-Standard werden in diesem Segment der Bewertungsaufgaben Maßstäbe gesetzt. Die Berater der Handwerksorganisation treten grundsätzlich nicht als Gutachter, sondern als Berater auf. Der AWH-Standard orientiert sich aber in jedem Fall an den Grundsätzen der Erstellung von Bewertungen. Damit ist sichergestellt, dass alle Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Aufbau von Gutachten (Begriffe und Erläuterungen)Sachverständiger ist eine Person mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen (Sachkunde) auf einem bestimmten Fachgebiet. Ein Sachverständiger hat kompetent, zutreffend und begründet die ihm gestellten Fragen seines Fachgebietes (schriftlich) zu beantworten. Wert ist ganz allgemein die Bedeutung, die einem Gut im Hinblick auf seine Fähigkeit, als Mittel zur Bedürfnisbefriedigung zu dienen, beigemessen wird. Es ist somit der Ausdruck einer Objekt-Subjekt-Beziehung. Bestimmend für den Wert eines Gutes ist sein Nutzen zur Bedarfsdeckung und sein Grad der Knappheit im Verhältnis zum Bedarf. Bewertung im betriebswirtschaftlichen Sinne ist die Verbindung einer Wertgröße (Geldmaßstab) mit einem Vermögensteil (Gut). Gutachten ist eine mit besonderer Sachkunde ausgearbeitete Stellungnahme zu einer Frage. Die Stellungnahme kann sowohl Tatsachenfeststellungen als auch Beurteilungen enthalten. Ein Gutachten muss mit den Voraussetzungen beginnen und auf ein Ergebnis hinführen. Ein Gutachten 1
Wertbegriff
Eine Unternehmensbewertung muss umfassend, überprüfungssicher, schlüssig und nachvollziehbar sein.
Unternehmensbewertungen, die nach dem AWH-Standard durchgeführt werden, berücksichtigen diese Kriterien und sind damit „zitierfähig“ und überprüfungssicher. Bewertungen, die nicht nach den Grundsätzen des AWH-Standards vorgenommen werden, bieten diese Sicherheitnicht. |
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