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DAS HANDWERK
Die Wirtschaftsmacht von nebenan


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Die Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk (AWH)

In der organisationseigenen Betriebsberatung des Handwerks haben die Beratungen zur Betriebsübergabe einen hohen Stellenwert. Etwa ein Viertel bis ein Drittel der in die Handwerksrolle eingetragenen Betriebsinhaber/-innen hat das 55. Lebensjahr vollendet und nur knapp die Hälfte davon bereitet sich auf eine familieninterne Übergabe im Rahmen der Folgegeneration vor. Berücksichtigt man die nicht übergabefähigen Kleinstbetriebe, so steht dennoch noch eine große Anzahl wettbewerbsfähiger Handwerksunternehmen zum Verkauf an, deren volkswirtschaftliche Bedeutung allein schon unter dem Aspekt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen enorm ist.

Voraussetzung einer nachhaltig erfolgreichen Betriebsübergabe ist die Einigung der Vertragsparteien auf einen angemessenenKaufpreis. Die in der Betriebswirtschaftslehre existierenden Bewertungsmethoden zielen hauptsächlich auf größere Kapitalgesellschaften; der Aspekt des „Shareholder Value“ berücksichtigt aber nur unzureichend die Besonderheiten von Handwerksbetrieben bzw. klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU):

  • Kein vom Inhaber unabhängiges Management, so dass die Ertragslage ganz entscheidend von der Unternehmerpersönlichkeit abhängig ist
  • Haftungsverflechtung von Privat- und Betriebsvermögen
  • Mangelnde betriebswirtschaftliche Planungsmethoden
  • Verfolgung privat motivierter Ziele im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit

Eine weitere Restriktion bei der Bewertung von Kleinbetrieben ist der vertretbare Bewertungsaufwand. Honorare müssen auf das geringe Budget Rücksicht nehmen. Die organisationseigenen Betriebsberater des Handwerks führen diese Bewertungen im Rahmen der Beratungs- und Verfahrensgrundsätze des Bundeswirtschaftsministeriums für die Mitgliedsbetriebe sogar kostenlos durch. Der Aufwand für die Unternehmensbewertung muss daher begrenzt sein. Die Betriebsberater fungieren auch deshalb nicht als Gutachter, sondern eben als Berater, deren Aufgabe es ist, den Parteien bei der Preisfindung eine Orientierungshilfe zu geben.

Mit dem Beratungsangebot „Unternehmensbewertung“ besteht die Möglichkeit für Handwerkskammern und Fachverbände, eine herausragende Dienstleistung anzubieten, die es in dieser Form am Markt bisher nicht gibt. Mit dem AWH-Standard werden in diesem Segment der Bewertungsaufgaben Maßstäbe gesetzt.

Die Berater der Handwerksorganisation treten grundsätzlich nicht als Gutachter, sondern als Berater auf. Der AWH-Standard orientiert sich aber in jedem Fall an den Grundsätzen der Erstellung von Bewertungen. Damit ist sichergestellt, dass alle Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

Aufbau von Gutachten (Begriffe und Erläuterungen)

Sachverständiger ist eine Person mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen (Sachkunde) auf einem bestimmten Fachgebiet.

Ein Sachverständiger hat kompetent, zutreffend und begründet die ihm gestellten Fragen seines Fachgebietes (schriftlich) zu beantworten.

Wert ist ganz allgemein die Bedeutung, die einem Gut im Hinblick auf seine Fähigkeit, als Mittel zur Bedürfnisbefriedigung zu dienen, beigemessen wird. Es ist somit der Ausdruck einer Objekt-Subjekt-Beziehung. Bestimmend für den Wert eines Gutes ist sein Nutzen zur Bedarfsdeckung und sein Grad der Knappheit im Verhältnis zum Bedarf.

Bewertung im betriebswirtschaftlichen Sinne ist die Verbindung einer Wertgröße (Geldmaßstab) mit einem Vermögensteil (Gut).

Gutachten ist eine mit besonderer Sachkunde ausgearbeitete Stellungnahme zu einer Frage.

Die Stellungnahme kann sowohl Tatsachenfeststellungen als auch Beurteilungen enthalten.

Ein Gutachten muss mit den Voraussetzungen beginnen und auf ein Ergebnis hinführen.

Ein Gutachten 1

  • muss systematisch aufgebaut und übersichtlich gegliedert;
  • muss im Gedankengang für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein (Nachprüfbarkeit bedeutet, dass die das Gutachten tragenden Feststellungen, die Schlussfolgerungen und Bewertungskriterien so dargestellt sind, dass sie von einem Sachverständigen ohne Schwierigkeiten als richtig oder falsch erkannt werden können)
  • ist auf das Wesentliche zu beschränken;
  • muss unter Berücksichtigung des jeweiligen Adressaten verständlich formuliert sein und hat unvermeidbare Fachausdrücke nach Möglichkeit zu erläutern.

 

Wertbegriff
Eine Wertermittlung muss den zu ermittelnden Wert genau kennzeichnen und erläutern.

 

 

Eine Unternehmensbewertung muss umfassend, überprüfungssicher, schlüssig und nachvollziehbar sein.

  • umfassend: Alle wertbeeinflussenden Größen für den jeweiligen Einzelfall müssen vom Berater erkannt und diskutiert werden (öffentliche- und zivilrechtliche Gegebenheiten, Marktdaten, Käufer- und Verkäuferverhalten, volkswirtschaftliche Einflüsse, wirtschaftliche und konjunkturelle Parameter, technische Parameter, Abhängigkeiten)
  • überprüfungssicher: In der Bewertung gemachte Aussagen müssen einer kritischen Betrachtungsweise durch Dritte standhalten. Sie müssen grundsätzlich bewiesen sein, d.h. auf verlässlichen Daten beruhen und dokumentiert werden.
  • schlüssig: Einzelne Überlegungen und Schlussfolgerungen in der Bewertung müssen eine harmonische Einheit bilden.
  • nachvollziehbar: Der Weg zum Ergebnis der Bewertung muss bei Einhaltung der oben beschriebenen Erfordernisse vom Unternehmer verstanden werden können.

Unternehmensbewertungen, die nach dem AWH-Standard durchgeführt werden, berücksichtigen diese Kriterien und sind damit „zitierfähig“ und überprüfungssicher.

Bewertungen, die nicht nach den Grundsätzen des AWH-Standards vorgenommen werden, bieten diese Sicherheitnicht