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DAS HANDWERK
Die Wirtschaftsmacht von nebenan


Bisher werden für die Wertermittlung von Unternehmen die in der Industrie entwickelten und von den Steuer- und Wirtschaftsprüferkammern veröffentlichten Verfahren verwendet.

Am bekanntesten ist der IDW-Standard (Grundsätze von Unternehmensbewertungen, IDW S 1).

Die unveränderte Anwendung dieser Verfahren im klein- und mittelständischen Bereich führt oft zu nicht brauchbaren Ergebnissen. Insbesondere stehen die notwendigen Einflussgrößen für diesen Wirtschaftsbereich nicht in gefestigter Form zur Verfügung.

Die Abhängigkeiten vom Inhaber, von bestimmten Mitarbeitern, von Lieferanten, von einzelnen Kundengruppen, der Konkurrenzsituation und vom Leistungsangebot sind ebenfalls nur unzureichend berücksichtigt, beeinflussen aber wesentlich den Wert eines kleineren und inhabergeführten Unternehmens.

Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat deshalb zusammen mit einem Arbeitskreis von Betriebswirtschaftlichen Beratern der Handwerkskammern einen Bewertungsstandard - den " AWH-Standard" geschaffen.

In der Betriebswirtschaft und in der Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens heute durch seinen Ertragswert bestimmt. Grundlage des AWH-Standards ist deshalb das Ertragswert-Verfahren, das auf die Verhältnisse handwerklicher Unternehmen angepasst wurde. 

 

Allerdings kann der Substanzwert in folgenden Fällen den Unternehmenswert darstellen:

  • wenn der überwiegende Teil des Unternehmensvermögens aus Immobilien und Anlagen besteht
  • als Mindestwert, wenn der Ertragswert des Unternehmens kleiner als der Substanzwert oder negativ ist.

Nachdem es im Handwerk häufig keine fundierte Unternehmensplanung gibt, erfolgt die Ermittlung des Ertragswertes durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und ergibt sich als Barwert aller dem Unternehmen zukünftig zu entziehenden Einnahmen-Überschüsse. In der Bewertungspraxis wird vom Überschuss der Erträge über die Aufwendungen ausgegangen, da dafür als Grundlage das betriebliche Rechnungswesen, d.h. die Gewinn- und Verlustrechnung zur Verfügung steht.

Aufwendungen und Erträge müssen dabei um außerordentliche und einmalige Einflüsse korrigiert werden.

Der auf diese Weise ermittelte Ertrag wird kapitalisiert und stellt dann den Unternehmenswert dar.

Er beinhaltet alle Grundlagen des Unternehmens als intakte Einkommensquelle. Dies sind insbesondere das Anlagevermögen ohne Grundstücke und Gebäude sowie der betriebsnotwendige Waren- und Materialbestand. 

Der Substanzwert (Verkehrswert der Vermögensgegenstände) ist zwar ein Teil des Gesamtwertes eines Unternehmens, hat aber im Rahmen der gesamten Unternehmensbewertung lediglich eine Hilfsfunktion
(s. Wirtschaftsprüfer-Handbuch 2008, Band II, Abschnitt A, S.1 ff und IDW-Standard S 1).

Die wichtigste Hilfsfunktion des Substanzwertes liegt nach betriebswirtschaftlicher Auffassung darin, eine Grundlage (Rentabilitätsmaßstab) für den Ertragswert zu bilden, da entscheidend ist, welcher Kapitaleinsatz zur Erzielung des veranschlagten Zukunftserfolges erforderlich ist. Außerdem kann damit festgestellt werden, ob grundsätzlich normale oder von der Norm abweichende Verhältnisse vorliegen. Weiterhin können damit steuerliche Abschreibungen und Zinsen durch kalkulatorisch richtige Werte ersetzt werden.

Firmenwert (auch good-will) ist der Wert, den ein Übernehmer bereit wäre über den Wert der Substanz hinaus zu zahlen, z.B. für eine bestehende Organisation, Kundenstamm, Standort, Bekanntheitsgrad, Abnahmeverträge, Know-how, usw.

Ein Firmenwert ergibt sich nur dann, wenn der Ertragswert höher ist als der Substanzwert (der Verkehrswert der betrieblichen Substanz ohne Abzug von Verbindlichkeiten). Zur Ermittlung des Firmenwertes erkennt auch die Rechtsprechung einen Differenzwert aus Ertragswert und Substanzwert an (BFH-Urteil vom 08.12.1996).

Der Liquidationswert ergibt sich bei Beendigung und Abwicklung eines Unternehmens als Überschuss der erwarteten Verkaufserlöse der Vermögensgegenstände des Unternehmens über die Verbindlichkeiten und Liquidationskosten. Der Liquidationswert ist auch bei nachhaltig unrentablen Unternehmen anzusetzen und stellt die absolute Wertuntergrenze eines jeden Unternehmens dar, die bei keiner Methode der Wertermittlung unterschritten werden darf. 

Mit der Bewertung nach dem AWH-Standard wird kein Marktpreis ermittelt, sondern ein Unternehmenswert. Dieser Wert kann nur eine Grundlage für Kauf- bzw. Verkaufsverhandlungen sein.

Der Marktwert (=Marktpreis) des Unternehmens ergibt sich aus Angebot und Nachfrage.