Beispiel Verkehrswert (§194 BauGB):Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Wertbegriff in der Umgangssprache:Im allgemeinen Sprachgebrauch wird unter dem Wert meistens der Geldbetrag verstanden, den man beim Verkauf einer Sache erzielen kann. Bewertung von Unternehmen:Derzeit werden für die Wertermittlung von Unternehmen die in der Industrie entwickelten und von den Steuer- und Wirtschaftsprüferkammern veröffentlichen Systeme verwendet. Am bekanntesten ist der IDW-Standard (Grundsätze von Unternehmensbewertungen – IDW-S 1). Die Anwendung dieser Verfahren im klein- und mittelständischen Bereich führt oft zu nicht brauchbaren Ergebnissen. Insbesondere stehen die notwendigen Einflussgrößen für diesen Wirtschaftsbereich nicht in gefestigter Form zur Verfügung. Die Abhängigkeiten vom Inhaber, von bestimmten Mitarbeitern, von Lieferanten, von einzelnen Kundengruppen, der Konkurrenzsituation und vom Leistungsangebot sind ebenfalls nur unzureichend berücksichtigt, beeinflussen aber wesentlich den Wert eines kleineren und inhabergeführten Unternehmens. Der Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) hat sich deshalb nach umfangreichen Vorarbeiten von Arbeitskreisen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen entschlossen, einen AWH-Standard zu schaffen. |
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